LIEFERUNGSBEDINGUNGEN DES DEUTSCHEN
TEXTILREINIGUNGSGEWERBES
Textilreinigung
wird sachgemäß
und schonend ausgeführt.
Mängel am eingelieferten
Reinigungsgut
Der Textilreiniger ist nicht verantwortlich für
Schäden, die durch die Beschaffenheit des Reinigungsgutes verursacht werden und
die er nicht durch eine fachmännische Warenschau erkennen kann (z.B. Schäden
durch ungenügende Festigkeit des Gewebes und der Nähte, ungenügende Echtheit von
Färbungen und Drucken, Einlaufen, Imprägnierungen, frühere unsachgemäße
Behandlung, verborgene Fremdkörper und andere verborgene Mängel). Dasselbe gilt
für Reinigungsgut, das nicht oder nur begrenzt reinigungsfähig ist, soweit es
nicht entsprechend gekennzeichnet ist oder der Textilreiniger dies durch
fachmännische Warenschau nicht erkennen kann.
Rückgabe
des Reinigungsgutes
erfolgt gegen Aushändigung der Auftragsbestätigung (z. B. Ticket). Andernfalls
hat der Kunde seine Berechtigung zu beweisen. Der Kunde muß das Reinigungsgut
innerhalb von drei Monaten nach dem vereinbarten Liefertermin abholen. Geschieht
dies nicht innerhalb eines Jahres nach diesem Termin, und ist dem Textilreiniger
der Kunde oder seine Adresse unbekannt, so ist er zur gesetzlich vorgesehenen
Verwertung berechtigt, es sei denn, der Kunde meldet sich vor der Verwertung.
Solche Kleidungsstücke, deren Erlös die Kosten des genannten
Verwertungsverfahrens nicht übersteigt, können wirtschaftlich vernünftig und
freihändig verwertet werden. Der Kunde hat Anspruch auf einen etwaigen
Verwertungserlös.
Bei Mängeln am ausgelieferten
Reinigungsgut
hat der Kunde zu beweisen, daß das Reinigungsgut vom
Textilreiniger bearbeitet wurde, z. B. durch Vorlage der Auftragsbestätigung
oder des Tickets. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von zwei Wochen nach
Rückgabe gerügt werden.
Haftungsgrenze
Der
Textilreiniger haftet für den Verlust des Reinigungsgutes unbegrenzt in Höhe des
Zeitwertes. Für Bearbeitungsschäden haftet der Textilreiniger nur bei Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit unbegrenzt in Höhe des Zeitwertes. Ansonsten ist die
Haftung auf das 15fache des Bearbeitungspreises begrenzt.
Achtung:
Unsere Haftung kann
auf das 15fache des Bearbeitungspreises begrenzt sein (siehe Nr. 5 AGB). Sie
können aber unbegrenzte Haftung in Höhe des Zeitwertes, z.B. durch Abschluß
einer Versicherung, vereinbaren.